Am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, geht es um nichts weniger als um die Durchsetzung eines grundlegenden Menschenrechts: das Recht jeder Frau und jedes Mädchens auf ein Leben frei von Gewalt. Die aktuellen Zahlen aus Deutschland, Brandenburg und den Vereinten Nationen zeigen eindrücklich, dass dieses Recht jeden Tag verletzt wird – und dass Politik jetzt handeln muss.
Weltweite Gewalt gegen Frauen
Weltweit werden Frauen und Mädchen in Partnerschaften, Familien, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum und online bedroht, verletzt und getötet. Nach UN-Angaben werden pro Jahr weltweit rund 83.000 Frauen gezielt getötet, in etwa 60 Prozent der Fälle durch Partner oder andere Familienangehörige. Das bedeutet, dass etwa alle zehn Minuten eine Frau oder ein Mädchen im familiären Umfeld Opfer tödlicher Gewalt wird. Gleichzeitig wird fast der Hälfte aller Frauen und Mädchen das Recht verwehrt, selbstbestimmt über Sexualität und Fortpflanzung zu entscheiden – ein massiver Eingriff in ihre körperliche und sexuelle Selbstbestimmung.
Lage in Deutschland
Die Situation in Deutschland ist alarmierend: 2024 wurden bundesweit über 187.000 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt polizeilich erfasst, ein neuer Höchststand. Im Bereich Partnerschaftsgewalt registrierte das BKA 171.069 Betroffene, rund 80 Prozent davon Frauen! 132 Frauen und 24 Männer wurden im Jahr 2024 durch aktuelle oder frühere Partner getötet. Zugleich zeigen Dunkelfeldstudien wie LeSuBiA, dass die Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt unter fünf Prozent liegt – der größte Teil der Gewalt bleibt also unsichtbar.

Die Pressemitteilung des BKA vom 21.11.2025 zum Download
Grüne Antworten: Istanbul‑Konvention und Gewalthilfegesetz
Für Bündnis 90/Die Grünen ist klar: Jede Frau muss unabhängig von Einkommen, Herkunft, Wohnsituation oder Aufenthaltsstatus Zugang zu Schutz und Beratung haben. Grundlage dafür ist die Istanbul‑Konvention des Europarats, die Staaten verpflichtet, Gewalt gegen Frauen vorzubeugen, Betroffene zu schützen, Täter zu verfolgen und eine koordinierte Politik umzusetzen. Auf Bundesebene wurde dazu das Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung schafft und eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes am Hilfesystem vorsieht.
Brandenburg: Zahlen, die alarmieren
Auch Brandenburg hat ein massives Gewaltproblem: 2024 wurden allein hier 6.790 Fälle häuslicher Gewalt polizeilich registriert – ein neuer Höchststand und ein Anstieg um rund 14 Prozent in fünf Jahren. Gleichzeitig fehlen weiterhin Schutzplätze in Frauenhäusern, und viele Beratungsstellen, Präventionsprojekte und Angebote der Mädchenarbeit wissen nicht, ob sie ab 2026 noch finanziert werden können. Ohne schnelle und verlässliche Finanzierung drohen in Brandenburg Kündigungen in Frauenhäusern, Lücken in der Versorgung und das Aus für Projekte zur Umsetzung der Istanbul‑Konvention, für Frauenwochen und Frauenorte.
Politische Verantwortung in Brandenburg

Am 25. November haben im Brandenburger Landtag über hundert Menschen mit dem Hissen der UN‑Women‑Flagge ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt – gemeinsam mit Fraueninitiativen, Fachberatungsstellen und Unterstützerinnen und Unterstützer aus der Zivilgesellschaft. Dass die zuständige BSW‑Sozialministerin Britta Müller dieser zentralen Veranstaltung fernblieb und ihr Ministerium trotz bereits bewilligter Gelder weiterhin dringend benötigte Mittel für den Gewaltschutz blockiert, ist ein verheerendes politisches Signal an alle Betroffenen. Während die Realität von häuslicher, sexualisierter, digitaler und frauenfeindlicher Gewalt immer drastischer wird, darf sich Landespolitik nicht wegducken – sie trägt Verantwortung, Schutzstrukturen zu sichern und auszubauen.
Was jetzt passieren muss
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern eine schwere Menschenrechtsverletzung – und Gewaltschutz ist eine staatliche Pflicht. Für Brandenburg heißt das konkret:
- Bewilligte Mittel für Gewaltschutzstrukturen müssen jetzt vollständig und zügig freigegeben werden
- Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Präventions- und Mädchenprojekte brauchen eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung statt Haushaltszittern von Jahr zu Jahr
- Die Istanbul‑Konvention muss in Brandenburg vollständig umgesetzt werden!
- flächendeckenden Netz an Schutz- und Hilfeangeboten, vor allem im ländlichen Raum
- Frauenfeindlichkeit und Frauenhass müssen als demokratiegefährdende Phänomene benannt und konsequent bekämpft werden – in Bildung, Justiz, Sicherheitsbehörden und im digitalen Raum
Zu unseren Forderungen: @gruenebbg
Als Stahnsdorfer Grüne stehen wir an der Seite von Frauenhäusern, Beratungsstellen und Initiativen, die jeden Tag gegen Gewalt kämpfen. Der 25. November mahnt uns, dass es nicht bei Symbolen bleiben darf: „Brandenburg braucht endlich eine Politik, die Betroffene in den Mittelpunkt stellt, Schutz garantiert und Gewalt gegen Frauen an der Wurzel bekämpft.“

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